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Puls: SRG-Ombudsstelle stellt keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz fest

Aktualisiert: 7. Dez. 2021



Es war zu erwarten. Und nun ist es "amtlich". Die Ombudsstelle SRG.D stellt im Zusammenhang mit dem Beitrag «Welches Speiseöl für eine gesunde Küche?» des Gesundheitsmagazins PULS von SRF keinen Verstoss gegen Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG SR 784.40 fest. evoo ag hatte gegen den Beitrag am 14. Oktober 2021 bei der Ombudsstelle Beanstandung eingelegt. Nun will evoo ag den Fall an die bundeseigene Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI weiterziehen und braucht hierzu die Mithilfe von Unterstützern.


Das Kompetenzzentrum für Olivenöl evoo ag stellte in seiner schriftlichen Beanstandung vom 14. Oktober 2021 an die Ombudsstelle SRG.D in insgesamt sechs detailliert dargelegten materiellen Punkten fest, dass der PULS-Beitrag «Welches Speiseöl für eine gesunde Küche?», welcher am 11. Oktober 2021 ausgestrahlt wurde, nicht nur qualitativ unzureichend und irreführend, sondern auch widerrechtlich war.[1]




«Die Herstellungsprozesse sind für die Qualität der Produkte unbestritten essenziell, für den Fokus der Sendung aber nicht relevant.»

Ombudsstelle SRG.D in ihrer Beanstandungsantwort an evoo ag




Die unter der Leitung von Esther Giersberger und Kurt Schöbi stehende Ombudsstelle SRG.D beurteilt das allerdings gegensätzlich und kann sodann im PULS-Beitrag keinen Verstoss gegen das Gesetz feststellen.


Die Ombudsstelle schreibt in ihrer per Post überbrachten Geschäftssendung vom 23. November 2021: «Der Verständlichkeit halber wurde auf eine weitere Detaillierung der Omega-3-Fettsäure verzichtet (ALA, EPA, DHA).» Und weiter: «Die Herstellungsprozesse sind für die Qualität der Produkte unbestritten essenziell, für den Fokus der Sendung aber nicht relevant.»


Silvan Brun meint zu dieser Fallbeurteilung nüchtern: «Wenn man verschiedene Speiseöle mit der Zielsetzung, herauszufinden, welches das gesündeste ist, untersucht, dabei aber weder auf die wesentliche Unterscheidung der verschiedenen Omega-3-Fettsäuren noch auf die relevante Methode der Verarbeitung der entsprechenden Öle eingeht, hat man ein falsches Motiv und arbeitet weder wissenschaftlich noch ehrlich.»


evoo ag will nun bei der bundeseigenen Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI Beschwerde gegen den PULS-Beitrag erheben und hofft dabei auf Unterstützung von Gleichgesinnten, die sich im Zusammenhang mit Gesundheitsthemen wie evoo ag für eine korrekte journalistische Arbeit einsetzen möchten.


Silvan Brun gibt zwar zu verstehen, dass er in der Vergangenheit mit dem Gang zur UBI äusserst negative Erfahrungen gemacht habe (Stichwort Kassensturz-Olivenöltest 2020), will es aber nur schon aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit wegen auch in diesem Fall versuchen. Er sagt: «Zwar werde ich in diesen Tagen den Verdacht nicht los, dass die SRG und der Bund sehr gut zusammenarbeiten und gemeinsam gezielt dafür sorgen, dass die Wahrheit für die Menschen im Dunkeln bleibt. Trotzdem möchte ich die UBI, die ein Teil der Organisation des Bundes ist, in der Sache PULS anschreiben und ihr eine Popularbeschwerde zukommen lassen. Die UBI kann die Beschwerde zwar ablehnen, aber immerhin ist die Beschwerdesache dann offiziell publik und die Menschen können sich so selber ein besseres Bild machen.»


Die Hilfe von mindestens 19 Menschen ist nötig

Da evoo ag im Beitrag von PULS vom 11. Oktober 2021 nicht direkt erwähnt wurde, hat die juristische Person evoo ag keine Möglichkeit, eine Betroffenenbeschwerde einzureichen. Die natürliche Person Silvan Peter Brun, die in unserem Rechtssystem Träger von Rechten und vor allen Dingen von Pflichten ist und deren Begünstigter der Mensch Silvan aus dem Hause Brun ist, hat allerdings die Möglichkeit, mit Hilfe von mindestens 19 weiteren Unterstützern eine Popularbeschwerde an die UBI zu senden.


Hierzu wird von evoo ag in der Kalenderwoche 49.2021 eine Popularbeschwerde vorbereitet und den Unterstützern zusammen mit dem Formular zur Eintragung der Personalien und der Anbringung der Signatur per E-Mail zugestellt werden. Wenn Sie diese Popularbeschwerde unterstützen möchten, sichern Sie ihre Unterstützung, die übrigens nicht finanzieller Natur sein darf, ganz einfach mittels Aufrufen des Formulars über den folgenden Link zu.






Vielen herzlichen Dank für Ihre wohlwollende Unterstützung.



Finden Sie hier die gesamte Nachricht der Ombudsstelle SRG.D.

Ombudsstelle SRG.D - Beanstandung abgelehnt - Fall +8067_20211123 OMB SB_Puls_Speiseöl
.pdf
Download PDF • 6.66MB


 

Quellen

[1] Beanstandung Puls-Beitrag «Welches Speiseöl für eine gesunde Küche?», ausgestrahlt bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF1 am 11. Oktober 2021; 21:05 Uhr; zu finden unter https://www.evoo.expert/post/evoo-reicht-wegen-puls-beitrag-beanstandung-bei-der-ombudsstelle-der-srg-d-ein

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