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Spanien: Kein Extra Vergine mehr in Plastikflaschen. Keine Desodorierungsanlagen mehr bei Abfüllern.


Das aus für Plastikflaschen beim spanischen Extra Vergine (Bild: 123rf) evoo.expert
Das aus für Plastikflaschen beim spanischen Extra Vergine (Bild: 123rf)

Das spanische Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung (MAPA - Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación) veröffentlichte kürzlich das zweite Anhörungs- und Informationsverfahren zum Entwurf eines königlichen Erlasses in Bezug auf die Genehmigung der Qualitätsnorm für Oliven- und Oliventresteröle. Dieser Entwurf hat es in sich, zielt er doch darauf ab, einerseits die Olivenölkonsumenten zukünftig besser vor Täuschung zu schützen und andererseits das Image des Olivenöls zu fördern. So soll unter anderem der Verkauf von nativem Olivenöl in Plastikflaschen an die Endkonsumenten verboten werden. Und, die Produzenten und Abfüller müssen sich ihrer Desodorierungsanlagen entledigen.


Die neue vorgeschlagene Regelung umfasst konkret eine Reihe von Verboten, die sich im Endeffekt konsumentenschützend auswirken sollen. Geht es nach dem Entwurf des königlichen Erlasses sollen Praktiken wie das Mischen von Oliven- und Oliventresterölen mit anderen Ölen oder Fetten pflanzlichen Ursprungs, die für die Vermarktung auf dem nationalen Markt vorgesehen sind, verboten werden. Aber auch die Verwendung der Begriffe "nativ" und "nativ extra" im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die nicht reine Olivenöle darstellen - so wie etwa Speiseöle, Dressings, Salatsaucen - soll den Lebensmittelunternehmen zukünftig untersagt werden. Die Verwendung von Kunststoffbehältnissen im Zusammenhang mit Olivenölen, die für den Endverbraucher bestimmt sind, soll ebenfalls verboten werden. Hier führt Spanien als Grund an, die Wertigkeit des Produktes Olivenöl Extra Vergine werde durch den Einsatz ungeeigneter Verpackungsformen und -materialen reduziert. In diesem Zusammenhang erlaubt bleiben einzig und allein sogenannte Mono-Dosen oder Einzelportionen.


Der königliche Erlass verbietet weiter , sofern dieser dann endgültig verabschiedet wird, auch das Umfüllen oder Wiederbefüllen von für den Endverbraucher bestimmten Behältnissen mit Olivenöl oder Oliventresteröl in der Gemeinschaftsverpflegung. Weitere Verbote sind, dass Ölmühlen, die natives Olivenöl extra und natives Olivenöl produzieren, keinen Oliventrester von anderen Mühlen kaufen dürfen und / oder solchen verarbeiten dürfen. Ausserdem ist es gemäss dem königlichen Dekret allen Produktions- und Abfüllbetrieben verboten, Olivenöle und Oliventresteröle ohne ordnungsgemässe Kennzeichnung zwischenzulagern, zu lagern oder zu transportieren.


Des Weiteren dürfen Betriebe, die natives Olivenöl produzieren, lagern und handeln keine technischen Ausrüstungen mehr besitzen, die es ihnen ermöglichen, Öle zu desodorieren (Anmerkung: Die Desodorierung ist eine illegale Praxis, die den Betrieben hilft, fehlerhafte Öle zu säubern und dadurch im Anschluss der ersten Güteklasse "Extra Vergine" zuzuführen. Die leichte Desodorierung ist mittels gängigen und zugelassenen Analysemethoden kaum nachweisbar). Festgelegt wird auch, dass pro 1'000 Tonnen produziertes Olivenöl eine behördliche Kontrolle über die Produktqualität und -reinheit erfolgen muss. Hierbei muss unter anderem der Paneltest nach königlichem Dekret 227/2008 vom 15. Februar 2008 stattfinden.


Strikte und stringente Aufzeichnungen über die Herkunft und weiteren Identifikation der zu verarbeitenden Oliven und / oder Öle sind in ein einheitliches Datenerfassungssystem einzutragen, damit die Rückverfolgbarkeit des fertigen Produktes bis zum Olivenhain sichergestellt werden kann.


Die Sanktionen, die sich aus den durchgeführten Kontrollen ergeben, müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein, schreibt MAPA im königlichen Erlass weiter.




Quellen: Mercacei; MAPA





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