top of page
evoo_Logo_white.png

Lampantöl aus Palästina! Sagen Zürich und Wädenswil. Materiell richtig; formell höchst zweifelhaft.


Lampantöl aus Palästina. Der Kanton Zürich verfügt den Verkaufsstopp (Bild: Screenshot Luzerzer Zeitung)
Lampantöl aus Palästina. Der Kanton Zürich verfügt den Verkaufsstopp (Bild: Screenshot Luzerzer Zeitung)

Die Donnerstagspresse hat es in Sachen Olivenöl in sich. Die Regionalmedien der CH Media berichten nämlich am ersten Wintertag dieser Saison, dass das "bekannte" Olivenöl aus Palästina ein "Lampenöl" sei und es von den Zürcher Lebensmittelbehörden aus dem Verkehr gezogen werden wolle.

Dicke Post also für die Importeurin des besagten und angeblich qualitativ deutlich minderwertigen Produkts!



"Lampenöl" aus Palästina. Die Charge gilt inzwischen als ausverkauft (Bild: Screenshot gebana.com)
"Lampenöl" aus Palästina. Die Charge gilt inzwischen als ausverkauft (Bild: Screenshot gebana.com)

"Schnee von gestern", sagte gebana AG aus Zürich sinnbildlich, als ich die Importeurin am Donnerstagmorgen um zwei nach acht anrief. Die vom Kantonalen Labor Zürich bemängelte Charge sei inzwischen vollständig abverkauft.

Was war passiert?

Angeblich wurde das besagte "Olivenöl aus Palästina", welches auf dem Etikett und in der Werbung als "extra vergine" ausgelobt wird, im Rahmen einer Stichprobe des Kantonalen Labors Zürich als "Lampantöl" eingestuft. Entsprechend verfügte die für gebana AG zuständige Lebensmittelsicherheitsbehörde den Verkaufsstopp der relevanten Abfüllcharge des besagten Olivenöls.

gebana AG erhob gegen die Verfügung nach Art. 67, Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, LMG, SR 817.0 Einsprache und veräusserte das besagte Olivenöl deshalb und bis zu einem rechtskräftigen Urteil einstweilen munter weiter. Mehr noch: gebana AG forderte ihre Kundschaft in einem am Dienstag versandten Newsletter auf, zuzuschlagen, bevor das bemängelte Olivenöl, welches von den Behörden als "für den menschlichen Konsum nicht zugelassen" bezeichnet wurde, entsorgt werden müsse.

Die Kunden leisteten Folge, ignorierten das Urteil des Kantonalen Labors Zürich - welches sich übrigens auf das Panel-Ergebnis des Schweizer Olivenöl Panels bezog, bei welchem die Stichprobe zur Prüfung angestellt wurde - und räumten innerhalb von zwei Tagen das Lager mit insgesamt 2'400 Halbliterflaschen leer!



Erste Güteklasse oder doch "Lampenöl"? gebana hat die Möglichkeit, gegen das Urteil aus Zürich vorzugehen (Bild: gebana.com)
Erste Güteklasse oder doch "Lampenöl"? gebana hat die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen (Bild: gebana.com)


Wie ist diese Situation einzustufen?

PRO Zunächst einmal gilt es, festzuhalten, dass die gebana AG das ihr zustehende Recht nutzte und von der Einsprache Gebrauch machte. Ich hätte das ebenso getan. Dabei ginge es für mich nicht in erster Linie darum, die materielle, sondern die formelle Korrektheit der Verfügung anzufechten. Wie ich trotz anderslautenden ISO-Akkreditierung und IOC-Anerkennung (nach einem Jahr des Ausschlusses notabene) weiss, ist das Schweizer Olivenöl Panel der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften nicht unabhängig. Lesen Sie den "Sustainability Report 2022" von Salov, dem riesigen Abfüllbetrieb des von COOP verkauften Olivenöls "Filippo Berio Classico". So wird durch das Lesen dieses Reports offensichtlich, dass das von den Zürcher Kantonal-Behörden für die sensorische Prüfung des besagten "Olivenöls aus Palästina" eingesetzte Schweizer Olivenöl Panel der ZHAW regelmässig für den Abfüller des in der Schweiz am zweithäufigsten abgesetzten Olivenöls arbeitet - und das notabene nicht gratis. Befangenheit und Parteiergreifung einer Testinstitution! Das Schweizer Olivenöl Panel dürfte also weder nach ISO 17025 akkreditiert noch vom IOC als Panel anerkannt sein! Aber den entsprechenden Aufsichts-Gremien ist das leider egal! Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt handelt von der Tatsache, dass das Urteil des Kantonalen Labors Zürich im Rekursfall von mindestens zwei weiteren, unabhängigen und entsprechend akkreditierten und vom IOC anerkannten Olivenölpanels für dieselbe Abfüllcharge bestätigt werden müsste. Darauf hat die gebana AG ein Recht. Würde in der "Vergleichsprüfung" auch nur eine der beiden neuen Testinstitutionen das Resultat aus Wädenswil nicht bestätigen, wäre die Verfügung des Kantonalen Labors Zürich zuhanden der gebana AG vom Tisch und das Produkt dürfte weiterverkauft werden. CONTRA Meinem Dafürhalten nach handelte die gebana AG nach Bekanntwerden der Verfügung aus Zürich fahrlässig, als sie das entsprechende Olivenöl in einer "Aktion" vielen Kunden zum Kauf anbot. Die Frage lautet, ob die Importeurin gleiches auch getan hätte, wenn das Kantonale Labor Zürich zutage gefördert hätte, dass das besagte "Olivenöl aus Palästina" Glassplitter enthalte und diese Konsumenten potenziell gefährden oder gar verletzen könnte? Die gebana AG schiesst - wie dem Artikel aus CH Media zu entnehmen ist - gegen das Panel-Urteil und behauptet: Eine interne Blind-Degustation mit zehn Mitarbeitenden sei einstimmig zum Schluss gekommen, dass das Öl der «gewohnten, hohen Qualität» entspreche. In diesem Zusammenhang muss ich daran erinnern, dass die Olivenölsensorik, also wie ein Olivenöl nicht zu riechen und zu schmecken hat und wie es reichen und schmecken darf, gesetzlich verankert ist. Auch in der Schweiz! Und, leider muss ich den zehn gebana-Mitarbeitenden mangelnde Olivenöl-Kenntnis vorwerfen. Der Marketingleiter von gebana AG, Philippe Schenkel, so die CH Media-Regionalmedien, empöre sich darüber, dass ein Panel bestimmen könne, wie ein Olivenöl zu schmecken habe, und den Verkauf verbieten könne. «Entscheidend ist doch, ob das Öl unserer Kundschaft schmeckt», sagt Schenkel gegenüber CH Media. Man sollte dem Marketingleiter im vorliegenden Fall besser den Mund verbieten, denn das, was er sagt, ist potenziell schädlich für seine Firma. Er zeigt damit, dass er sich als doch recht grosser Lebensmittelhändler mit den entsprechenden Lebensmittelgesetzen und -verordnungen überhaupt nicht auskennt! Ich, würde ich bei gebana AG in der Verantwortung stehen, würde die betreffende Charge einstweilen aus dem Handel nehmen, respektive den Verkauf aussetzen, bis der hängige Rekurs abgeschlossen wäre und darüber Klarheit herrschte, ob es sich beim besagten "Olivenöl aus Palästina" tatsächlich um ein "Lampenöl" handle.


Wie ist meine subjektive Einschätzung zur Qualität des "Olivenöls aus Palästina"?

Ich habe das Produkt in den vergangenen Jahren mehrfach degustiert und war immer scheusslich entsetzt. Die finanzielle Unterstützung von notleidenden Menschen ist sicherlich zu begrüssen. Egal, ob sie aus Israel, dem Westjordanland oder aus Somalia kommen. Man darf aber nicht über die Tatsache hinwegsehen, dass auch diese Menschen, wenn sie Lebensmittel in die Schweiz verkaufen wollen, sich an die hier geltenden Lebensmittelgesetze halten müssen - oder besser gesagt, die Inverkehrbringerin gebana AG müsste im vorliegenden Fall dafür besorgt sein. Und, wenn Sie mich nach einem Sensorik-Urteil für das aktuelle "Olivenöl aus Palästina" fragen würden, würde ich Ihnen sagen: "Lampantöl". Ich würde das Öl niemals über eine Speise geben. Niemals! Insofern muss ich dem Schweizer Olivenöl Panel für einmal - was das Materielle angeht - den Rücken stärken. Wie Sie sehen, ist und bleibt der Olivenölkauf eine reine Vertrauenssache!

bottom of page